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1334. Oktober 19. o. O. (Ohlau).

mittewoche nach s. Lucas tac des ew.

Die Ratmannen der Stadt czu der Olow Peter Westeval, Ulrich Schroter, Niklas Webir u. Niklas der Kinde bek., daß sie in. Rat u. Wissen ihres Erbvogtes Arnold, ihrer Geschworenen u. aller Ältesten von der Stadt wegen sich mit den Ratmannen der Stadt zu Breslau wegen des Grabens, den sie der Gunst der Fürsten verdanken u. der von Alters durch ihre städtische Viehweide aus der Oder in das Wasser der Ohle (Olow) ging, jetzt aber verstopft und verschlämmt war, gegen eine gewisse, ihnen zu ihrer Notdurft ausgezahlte Summe [Dorumme si uns habin gegebin ire pfennynge, der wir bedorft habin czu unsir stat not. Laut dem Bresl. Rechnungsbuch 41 Mk., vgl. ob. Reg. 5311 zum 19. Febr.] geeinigt haben. Die Breslauer Ratmannen dürfen den Graben durch ihre Viehweide auf 24 Ellen erweitern, wie er vor Alters gewesen ist, ihn fegen u. schlämmen, so oft es erforderlich ist, damit das Wasser aus der Oder in die Ohle ewiglich ungehindert fließen kann. Ferner dürfen sie erforderlichenfalls einen Flügel 12 Ellen lang von dem Wehr des Grabens bis in die Oder u. dazu Reisig u. Rasen nach Bedarf aus der Stadtviehweide nehmen. Die Brücke, die über den Graben geht u. bisher mit Flechtwerk (hurden) u. mit Erde bedeckt war, so daß der Graben durch die hineinfallende Erde sich verstopfte, soll mit Dielen verwahrt werden, damit nichts mehr hineinfallen kann. Ebenso soll das Stadtvieh fortan von dem Graben abgehalten werden.

A. d. Orig. i. Bresl. Stadtarch. A 39, an dem an Seidenfäden das Ohlauer Stadtsiegel (ein Hahn m. d. Umschr. † S. VNIVERSITATIS . CIVIUM . OLAVIENSIUM) hängt, abgedr. b. Korn, Bresl. Urkundenbuch Bd. I, S. 133. Vgl. auch C. d. Sil. Bd. XVII, S. 6.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.